Pakistan fährt einen weiteren Sieg im Kampf gegen Kinderheirat ein: Zum Beginn des Jahres verabschiedete der Senat einen Gesetzentwurf, der das Mindestheiratsalter für Mädchen von 16 auf 18 Jahre anhebt, berichtete der pakistanische Nachrichtendienst Samaa. Das Mindestheiratsalter für Mädchen liegt laut dem “Child Marriage Restraint Act” von 1929 derzeit bei 16 Jahren.
"Jeder muss über die negativen Folgen der Kinderheirat aufgeklärt werden, insbesondere über die Auswirkungen, die Kinderheirat auf die Gesundheit und den Lebensstandard der Familien hat", erklärte Sherry Rehman, Senatorin und Vorsitzende der pakistanischen Volkspartei, der Tageszeitung Nation.
"Die Praktik hat schon genug Schaden angerichtet und wird auch die nächste Generation treffen, wenn sie nicht sofort gestoppt wird", warnte sie.
Armut, soziale und geschlechtsspezifische Ungerechtigkeit und traditionelle Glaubensvorstellungen fördern die Praktik der Kinderehe, berichtet das globales Netzwerk gegen Kinderheirat “Girls Not Brides”. Pakistan hat die sechsthöchste Rate an Kinderehen weltweit. Rund 21 Prozent der Mädchen werden laut UNICEF vor ihrem 18. Lebensjahr verheiratet.
Child marriage has always been one of the major concerns as recently; a 16 year old #Hindu girl in Pakistan's Sindhi province was forced and married off to a Muslim man.
— H4Human (@h4humanrights) January 25, 2019
What do you think, how we can end this violation of #ChildRights? pic.twitter.com/8yDqClIbjY
Kinderbräute, die die Schule abbrechen, sind eher unterernährt, sind vermehrt häusliche Gewalt ausgesetzt, werden früher schwanger und haben während der Schwangerschaft häufiger Komplikationen. Außerdem erschwert die Kinderheirat es den Mädchen aus der Armut auszubrechen. Rund 39 Prozent der Bevölkerung Pakistans gelten nach dem “Index der mehrdimensionalen Armut” als arm. Der Index misst die drei Dimensionen Bildung, Gesundheit und Lebensstandard.
In Sindh, einer Provinz im Süden Pakistans, in der die Praktik am weitesten verbreitet ist, wurde das Mindestheiratsalter für Mädchen bereits auf 18 Jahre erhöht. Bevor die neue Altersbeschränkung jedoch landesweit in Kraft tritt, muss neben dem Senat auch das Parlament dem Gesetzentwurf zustimmen.