Zwischen 1949 und 1969 wurden mehr als 50.000 Männer verurteilt und zum Teil inhaftiert, weil sie sexuelle Verhältnisse zu anderen Männern eingingen. Jetzt, nach gut 50 Jahren, soll das neue Gesetz zur Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern des “Schwulenparagrafen” dafür sorgen, dass die Schuldsprüche endlich aufgehoben werden und die Opfer Entschädigungszahlungen erhalten.
In Deutschland gab es eigentlich seit Anfang des 19. Jahrhunderts ein Antidiskriminierungsgesetz, welches die Rechte von Homosexuellen schützen sollte. Dennoch kam es in den Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg zu den Verurteilungen von Tausenden von Männern. Sie sollen laut der britischen Zeitung Guardian sogar bis 1994 strafrechtlich geführt worden sein.
Auch während des Zweiten Weltkriegs kam es zu zahlreichen Verhaftungen Homosexueller. Sie wurden in Konzentrationslager gesteckt, in denen viele von ihnen starben.
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All diejenigen, die zwischen 1949 und 1969 verurteilt wurden, sollen eine Entschädigung in Höhe von 3.000 Euro erhalten. Zusätzlich sollen 1.500 Euro je angefangenes Jahr erlittener Freiheitsentziehung an die Opfer gezahlt werden.
Der “Schwulenparagraf” bezog sich nur auf homosexuelle Verhältnisse zwischen Männern, nicht zwischen Frauen.
Der 74-jährige Fritz Schmehling wurde bereits 1957 als Jugendlicher verurteilt. In einem Interview mit AFP sagte er: „Mit einem Fuß bist du immer im Gefängnis“. Er freut sich über die Rehabilitierung und vor allem darüber, dass er vor seinem Tod nicht mehr als Krimineller gilt.
Die Entschädigungszahlungen sollen gleichzeitig auch widerspiegeln, dass die Regierung das Leid und das Gefühl, das die Verurteilten seit ihrer Schuldsprechung durchleben mussten, anerkennt.
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Aufgrund ihrer Verurteilung hatten viele homosexuelle Männer in ihrem späteren Leben Probleme, Fuß zu fassen. Das erkennt auch Bundesjustizminister Heiko Maas an: „Die verurteilten homosexuellen Männer sollen nicht länger mit dem Makel der Verurteilung leben müssen. Der Paragraf 175 hat Berufswege verstellt, Karrieren zerstört und Biografien vernichtet. Den wenigen Opfern, die heute noch leben, sollte endlich Gerechtigkeit widerfahren."
Die Regierung hat das Gesetz bereits genehmigt und will einen Fonds zur Verfügung stellen, damit alle Verurteilten entschädigt werden können. Der Fonds wurde nach dem deutschen Sexualforscher und Mitbegründer der ersten Homosexuellen-Bewegung Magnus Hirschfeld benannt.