Diese Woche hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf beschlossen, der Kinderehen in Deutschland verbieten soll, um damit junge Mädchen zu schützen. Das neue Gesetz soll vor allem im Ausland geschlossene Ehen mit jungen Mädchen unter die Lupe nehmen. Doch manche Ehen könnten weiterhin bestehen bleiben.
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Die Botschaft von Bundesjustizminister Heiko Maas klingt nachvollziehbar: „Kinder gehören einfach nicht an den Traualtar, sondern in die Schule." Maas will deshalb Ehen von unter 18-jährigen grundsätzlich verbieten. Bisher hieß es noch im Ehegesetz, dass das Gericht eine Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat, für ehemündig erklärt, „wenn der künftige Ehegatte volljährig ist und sie für diese Ehe reif erscheint.” Das soll ab sofort nicht mehr möglich sein.
So weit so gut. Was ist aber mit Ehen, die bereits geschlossen wurden? Für solche Fälle will der Justizminister Ausnahmen zulassen. Wenn die Ehe zum Beispiel schon seit mehr als 20 Jahren besteht und bereits Kinder vorhanden sind, soll ein Familiengericht Ausnahmen zulassen dürfen.
Alle Ehen, die mit Kindern unter 16 Jahren geschlossen wurden, sollen allerdings direkt für nichtig erklärt werden, damit die Rechte der Kinder gewahrt werden können. Die Weiterführung einer solchen Ehe würde in Deutschland an Kindesmissbrauch grenzen.
Allerdings ergeben sich mit einem Gesetz wie diesem auch Probleme: zum Einen würde das Gesetz nur in Deutschland gelten, nicht aber in den Herkunftsländern der Mädchen oder in anderen europäischen Nachbarländern. Justizminister Maas sieht darin jedoch ein deutliches Signalsetzen nach Außen: „Wir sorgen dafür, dass es in Deutschland Rechtssicherheit gibt. Wir können nicht entscheiden, wie andere Staaten mit solchen Ehen umgehen. [...] Aber wir wollen [Kinderehen] einfach nicht anerkennen.”
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Familienrechtlerin Eva Becker vom Deutschen Anwaltverein hat jedoch Bedenken, vor allem, wenn es in solchen Ehen bereits Kinder gebe. Wenn die Ehen für nichtig erklärt werden, hätte ein Kind laut Becker keinen rechtlichen Vater mehr: „Womöglich müsse dann die Vaterschaft festgestellt werden, womöglich müsse der Staat für Unterhaltsansprüche aufkommen, wenn der Vater nicht festgestellt sei.”
Kinder- und Menschenrechtsorganisationen begrüßen den neuen Entwurf durchaus, erheben aber ebenfalls Einwände, wenn es um die Nichtigkeitserklärung aller Ehen geht. Die Caritas betont, wie wichtig es sei, über die vielfältigen Ursachen der Eheschließung Bescheid zu wissen - beispielsweise werden häufig Ehen während Kriegszeiten in den Herkunftsländern geschlossen, um Mädchen zu schützen.
Der Gesetzentwurf hat zumindest schon eines geschafft: Er hat die Menschen zum Nachdenken gebracht. Das Gesetz wird weiterhin diskutiert werden, soll aber noch vor der Sommerpause im Bundestag verabschiedet werden.