Warum das wichtig ist
Verschleierungsverbote sind seit jeher ein umstrittenes Thema. Schon als Frankreich 2010 das sogenannte “Burkaerbot“ verabschiedete, gab es heftige Kritik – es sei eine Diskriminierung gegen Frauen sowie Menschen muslimischen Glaubens. Global Citizen kämpft gegen Diskriminierung und setzt sich für die Rechte von Frauen ein. Dazu gehört auch das Recht, Kleidung zu tragen, die ihren Glauben ausdrückt.

14 Jahre lang stritt man in den Niederlanden darüber, ob Vollverschleierung verboten sein sollte oder nicht. Nun ist es offiziell entschieden: Ab dem heutigen Tag sind Burkas und andere Gesichtsverschleierungen in Ämtern, Schulen, Krankenhäusern und im Nahverkehr verboten.

Wer sich nach Aufforderung weigert, die Verschleierung abzunehmen, dem kann der Zugang zu öffentlichen Gebäuden untersagt werden. Zudem droht eine Geldstrafe von mindestens 150 Euro.

Fraglich ist jedoch noch, wie stark die Einhaltung dieses Gesetzes kontrolliert werden wird. Zwar fordert das Innenministerium von Kommunen und anderen zuständigen Stellen, das Verbot streng durchzusetzen. Doch mehrere Städte sowie Krankenhäuser, der öffentliche Nahverkehr und auch die Polizei kündigten bereits an, dass sie sich nicht daran halten würden.

Als erstes Land Europas hatte Frankreich 2011 die Vollverschleierung verboten. Mehrere Länder folgten. In Deutschland gibt es ein solches Verbot bisher nicht. Allerdings entbrannten auch in den vergangenen Jahre immer wieder Diskussionen darüber, ob das Tragen von Nikab (Geschichtsschleier) und Burka (mit Sichtgitter vor den Augen) in der Öffentlichkeit erlaubt sein sollten oder nicht.

Zuletzt wurde das Thema 2016 hierzulande hitzig diskutiert, nachdem eine muslimische Schülerin wegen ihres Nikabs von einem Abendgymnasium in Osnabrück abgewiesen wurde und dagegen Klage einreichte. Diese wurde vom Verwaltungsgericht Osnabrück abgewiesen. Der Richter wollte von der Schülerin persönlich mehr zu ihren religiösen Motiven hören. Diese erschien wegen des Medienrummels allerdings nicht selbst im Gerichtssaal. 

Das Thema ist auch deshalb so komplex, weil hierbei zwei im Grundgesetz garantierte Rechte aufeinanderstoßen: Die in Artikel vier geschützte Religionsfreiheit und der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule, der in Artikel sieben geregelt ist. Die Gerichte müssen zwischen beidem abwägen.

Während Länder wie Frankreich und die Niederlande argumentieren, dass Verschleierungsverbote nötig seien, um Sicherheit und “friedliches Zusammenleben” zu gewährleisten, kritisieren die Vereinten Nationen (UN) solche Verbote. Die Trägerin eines Nikab oder einer Burka zu verurteilen, sei ein Verstoß gegen die Religionsfreiheit und die Menschenrechte, urteilte der UN-Menschenrechtsausschuss Ende Oktober 2018.

Editorial

Gerechtigkeit fordern

In den Niederlanden gilt ab sofort ein “Burkaverbot“

Ein Beitrag von Jana Sepehr