Coldplay Tour - Hamburg Gewinnspiel

Teilnahmebedingungen und Allgemeine Hinweise & Informationen

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, die folgenden Teilnahmebedingungen für das 'Coldplay Tour - Hamburg Gewinnspiel' vor Teilnahme an dem Gewinnspiel aufmerksam zu lesen.

Bei Fragen zum Gewinnspiel steht Global Citizen unter folgender Adresse zur Verfügung: ukenquiries@globalpovertyproject.com  


§ 1. Veranstalter und Anerkennung der allgemeinen Teilnahmebedingungen



(1.1) Diese allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für die Teilnahme am Coldplay Tour - Hamburg Gewinnspiel (im folgenden 'Coldplay Gewinnspiel' genannt), dass von Global Poverty Project, Inc 594 Broadway, Suite 207 New York NY 10012 (im folgenden Sponsor' genannt) durchgeführt wird. Es handelt sich um ein Gewinnspiel, bei welchem der Gewinner per Los gezogen wird.

(1.2) Die Teilnahme am Coldplay Gewinnspiel ist zu keinem Zeitpunkt an den Kauf einer Ware, einer Dienstleistung, einer Spende oder Vergleichbares gebunden.

(1.3) Das Coldplay Gewinnspiel beginnt am 17. June 2016, 11:00 Uhr MESZ und endet am 02. Juli 2016, 11:00 Uhr MESZ. Dieser Zeitraum wird im Folgenden als ‘Aktionszeitraum’ bezeichnet. Nach Ablauf des Aktionzeitraums wird der Gewinner spätestens am 06.Juli 2016 per Losverfahren ermittelt und durch Global Citizen benachrichtigt.



(1.4) Mit Teilnahme am Coldplay Gewinnspiel erkennt der Teilnehmer ausdrücklich und verbindlich die Allgemeinen Teilnahmebedingungen an.



(1.5) Beschwerden, die sich auf die Durchführung des Coldplay Gewinnspiels beziehen, sind unter Angabe des Gewinnspiels innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Grundes schriftlich an den Sponsor zu richten. Fernmündlich mitgeteilte oder verspätete Beschwerden werden nicht bearbeitet.



(1.6) Stand des Sponsors und Gerichtsbarkeit ist Großbritannien.

§ 2. Teilnahmeberechtigung



(2.1) Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die mindestens das 18. Lebensjahr erreicht haben und ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Der Gewinn wird unter keinen Umständen an Minderjährige ausgeschüttet.

(2.2) Jede Person darf nur einmal am Coldplay Gewinnspiel teilnehmen. Eine Mehrfachteilnahme, vor allem über verschiedene Email-Adressen die im Grunde von ein und derselben Person genutzt werden, ist ausdrücklich nicht gestattet.

(2.3) Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter des Global Poverty Projects, Mitarbeiter von Kooperationspartnern des Gewinnspiels und alle Personen, die mit der Durchführung des Gewinnspiels beschäftigt sind oder waren. Gleiche gilt für Angehörige (§15 Abgabenordnung) ersten und zweiten Grades dieser Personen sowie deren Lebenspartner in eheähnlicher Gemeinschaft.

 (2.4) Die Teilnahme am Coldplay Gewinnspiel hat innerhalb des Aktionzeitraums (siehe §1 Abs3.) zu erfolgen. Zur Überprüfung der Fristwahrung dient die elektronisch protokollierte Absolvierung der für das Coldplay Gewinnspiel formulierten Aufgabe.

(2.5) Der Teilnehmer ist ausdrücklich für die Richtigkeit insbesondere seiner E-Mail- und/ oder Postadresse selbst verantwortlich. Mit Teilnahme an dem Coldplay Gewinnspiel versichert der Teilnehmer, dass sämtliche Personenangaben der Wahrheit entsprechen. Andernfalls kann ein Ausschluss gemäß § 5(3) erfolgen.



§ 3. Ablauf Teilnahme am Gewinnspiel

(3.1) Um am Coldplay Gewinnspiel teilzunehmen, muss auf der Global Citizen Webseite (www.globalcitizen.org) die Petition ‘Schließe dich Coldplay, Global Citizen & CHIME FOR CHANGE an, damit Mädchen weltweit zur Schule gehen können’ (online zu erreichen unter: glblctzn.me/coldplaydeutschland) absolviert werden. Hierzu muss nach dem Einloggen bzw. nach der kostenfreien Registrierung auf der Global Citizen Webseite der 'Unterzeichnen' Button betätigt werden.

(3.2) Für eine Teilnahme am Coldplay Gewinnspiel erhebt Global Citizen zu keinem Zeitpunkt ein Teilnahmeentgelt.

(3.3) Nach Ablauf des Aktionszeitraums (§1 Abs.1.3) wird der Gewinner per Losverfahren durch Global Citizen spätestens am 04.Juli 2016 ermittelt. Die Gewinnchancen hängen von der Anzahl der Teilnehmer ab. Der Gewinner wird innerhalb 48 Stunden nach Bekanntgabe schriftlich per Email von Global Citizen benachrichtigt. Der Sponsor ist nicht verantwortlich und übernimmt keine Haftung für verspätete, verloren gegangene, fehlgeleitete oder erfolglose Bemühungen, den Gewinner zu benachrichtigen.

(3.4) Der Gewinner hat den Preis innerhalb von 96 Stunden nach Erhalt der Gewinnbenachrichtigung durch den Sponsor zu akzeptieren. Erfolgt dies durch den Gewinner nicht, verfällt der Anspruch auf den Gewinn und es wird per Los ein neuer Gewinner ermittelt.

(3.5) Für den Fall, dass der Gewinner nicht kontaktiert werden kann oder nicht alle geforderten Teilnahmebedingungen erfüllt, sonstige angeforderte Informationen nicht zur Verfügung stellt, den Preis nicht innerhalb von 96 Stunden nach Benachrichtigung durch den Sponsor akzeptiert oder aber der geltende Preis nicht lieferbar ist, verliert der potentielle Gewinner seinen Anspruch auf den Preis. Für den Fall, dass ein potenzieller Gewinner aus irgendeinem Grund disqualifiziert wird, behält der Sponsor sich das Recht vor, den betreffenden Preis an einen anderen Gewinner zu vergeben.

(3.6) Der Gewinner stimmt zu, ohne zusätzliche Vergütung, soweit dies gesetzlich zulässig ist, dem Sponsor seinen / ihren Namen und Angaben zum Preis für Werbezwecke in jedem Medium zu veröffentlichen und willigt einer dem Gewinnspielverlauf zweckgebunden entsprechenden Veröffentlichung seines Beitrages, in Wort, Bild oder Text, zu. Mit dieser Form der Veröffentlichung erklärt sich der Gewinner ausdrücklich einverstanden.



§ 4. Preis

(4.1) Der Gewinner des Coldplay Gewinnspiels (folgend 'Gewinner' genannt) gewinnt ein (1) Co-branded Coldplay & Global Citizen T-shirt (folgend 'Gewinn' genannt).

(4.2) Der Sponsor übernimmt die Versandkosten des Gewinns bis zu einem einmaligen Versandbetrag von maximal 25€ inkl. MwSt. Der Versand des Preises kann nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erfolgen. Ein Versand ins Ausland ist ausgeschlossen

(4.3.) Der Gewinner ist für die Angabe, Richtigkeit sowie Gültigkeit seiner Postadresse selbst verantwortlich. Der Sponsor übernimmt keinerlei Haftung und kann nicht zur Rechenschaft gezogen werden, wenn aufgrund mangelnder, fehlerhafter oder sonstiger, für eine postübliche Zustellung, nicht vorhandener Angaben die Zustellung des Preises nicht möglich ist.

(4.3) Der Sponsor ist nicht dafür verantwortlich, wenn der Gewinner seinen Gewinn nicht in Anspruch nehmen will oder kann.

(4.4) Eine Barauszahlung des Gewinnwertes bzw. ein Umtausch des Gewinns ist ausgeschlossen. Ebenfalls hat der Gewinner keinen Anspruch auf die Differenz zwischen dem tatsächlichen Verkaufswert und dem genannten Gegenwert. Der Sponsor behält sich das Recht vor, Preise von gleichem oder höherem Wert zu ersetzen.

(4.5) Der Gewinnanspruch oder ein eventueller Gewinnersatz ist nicht übertragbar und kann somit nicht abgetreten werden.

(4.6) Mit Annahme des Gewinns stimmt der Gewinner ausdrücklich zu, den Sponsor von der Haftung für alle durch das Gewinnspiel oder den Preis bzw. dessen Nutzung entstehenden materiellen und immateriellen Schäden (Unfälle, Verletzungen, Diebstähle) zu befreien.

§ 5 Ausschluss vom Gewinnspiel



(5.1) Bei einem Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen behält sich Global Poverty Project das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen.

(5.2) Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen, werden vom Gewinnspiel ausgeschlossen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden. Ebenfalls ausgeschlossen wird, wer unwahre Personenangaben macht oder außerhalb der Bundesrepublik Deutschland lebt.

(5.3) Der Sponsor behält sich vor, den Preis nur an Personen zu übergeben, die alle Voraussetzungen der Teilnahmebedingungen erfüllen.

§ 6 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels



(6.1) Der Sponsor behält sich vor, das Coldplay Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht der Sponsor insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z.B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/ oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, kann der Sponsor von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.


§ 7 Datenschutz

(7.1) Um an dem Coldplay Gewinnspiel teilnehmen zu können, ist es unerlässlich, sich auf dem Portal des Sponsors http://www.globalcitizen.org zu registrieren und die geltende Datenschutzerklärung zu akzeptieren. Die Registrierung ist zu jedem Zeitpunkt kostenlos.



(7.2) Es steht jedem Teilnehmer frei, seine Teilnahme am Coldplay Gewinnspiel sowie seine Einwilligung zur Speicherung und Verwendung seiner Daten zu widerrufen. Der Widerruf ist zu richten an Global Poverty Project UK Ltd.,19 Fitzroy Street, London W1T 4BP, Großbritannien.

(7.3) Mit der Löschung der Daten ist die Teilnahme am Coldplay Gewinnspiel und einer ggf. nachfolgenden Verlosung ausgeschlossen.

§ 8 Haftung



(8.1) Der Sponsor wird mit der Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen befreit, sofern sich nicht aus diesen Regelungen schon ein früherer Zeitpunkt ergibt.

(8.2) Für Sach- und/ oder Rechtsmängel haftet der Sponsor ausdrücklich nicht.

(8.3) Der Sponsor haftet nur für Schäden, welche vom Sponsor oder einem seiner Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die fahrlässige Verletzung von Pflichten, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung sind, verursacht wurde. Der Sponsor und seine jeweiligen Direktoren, leitende Angestellten, Angestellten, Aktionäre, Mitarbeiter, Vertreter, Boten, Muttergesellschaften, Tochtergesellschaften, Vorgänger, Nachfolger, Fulfillment-Agenturen und Rechtsberater sind nicht dafür verantwortlich und lehnen jegliche Haftung ab, die aus oder im Zusammenhang mit:


(i) verspäteten, verloren gegangenen, verzögerten, beschädigten, fehlgeleiteten, falsch adressierten, unvollständigen oder unverständlichen Einträgen;

(ii) Fehlfunktionen, Ausfälle oder anderweitige Schwierigkeiten dieser Art, egal ob menschliches oder technisches Versagen, von Telefon, Elektronik, Hardware oder Software, Netzwerk, Internet, Computer;

(iii) fehlgeschlagene, unvollständige, unleserliche oder verspätete Computer oder E-Mail-Übertragungen;

(iv) durch Ereignisse außerhalb der Kontrolle des Sponsors verursachte Bedingungen;

(v) Verletzungen, Verluste oder Schäden jeglicher Art, die im Zusammenhang mit oder als Folge des Preises oder eines Teils davon, sowie der Annahme, des Besitzes oder der Verwendung des Preises oder eines Teils davon, sowie durch die Teilnahme an dem Gewinnspiel;

(vi) oder durch jegliche typografische oder sonstige Druckfehler in Materialien, die mit der Förderung als auch dem Gewinnspiel selbst verbunden sind

entstanden sind.

(8.4) Durch die Teilnahme an dem Coldplay Gewinnspiel erklären sich die Teilnehmer damit einverstanden, dass die Gerichtsbarkeit über alle eventuellen Streitigkeiten oder Rechtsstreitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel ergeben, den Gerichten des Vereinigten Königreichs Großbritannien obliegen. Gerichtsstand ist Großbritannien.

§ 9 Urheberrecht



Alle Rechte vorbehalten. Global Poverty Project UK und die zugehörigen Logos sind Marken des globalen Global Poverty Project Inc., 594 Broadway, Suite 207, New York, NY 10012, USA. Alle anderen Warenzeichen werden lediglich zu Identifikationszwecken verwendet und sind Eigentum der jeweiligen Inhaber.